TÜV

Usmotorcars.de übernimmt für Sie die benötigte TÜV-Vollabnahme §21 der StVZO.

TÜV-Vollabnahme §21 der StVZO heisst, dass Fahrzeuge die nicht zu einem genehmigten Typ gehören eine Betriebserlaubnis brauchen. Eine TÜV-Vollabnahme setzt ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständiger voraus. Das Gutachten muss die technische Beschreibung des Fahrzeugs in dem Umfang enthalten, der für die Ausfertigung der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II erforderlich ist. In dem Gutachten bescheinigt die oder der amtlich anerkannte Sachverständige für den Kraftfahrzeugverkehr dass sie oder er das Fahrzeug im Gutachten richtig beschrieben hat und dass das Fahrzeug gemäß § 19 Absatz 1 vorschriftsmäßig ist.